Die Hongkong-Gesellschaft im Detail

Die Gesellschafts-Gründung in Hongkong und ihre Besonderheiten

Die in Hongkong am häufigsten genutzte Rechtsform ist die Private Limited Company, kurz als „Limited" oder „Ltd." bezeichnet.

Eine Limited kann von einer in- oder ausländischen natürlichen und/oder von einer juristischen Person ohne persönliches Erscheinen und ohne notarielle Form einfach und schnell errichtet und beim Companies Registrar (zentrales Handelsregister in Hongkong) eingetragen werden. Der Gründer der Gesellschaft ist der Shareholder (Aktionär oder Gesellschafter). Ihm gehört die Gesellschaft und ihm steht der Gewinn der Gesellschaft zu.

Der Shareholder bestellt mindestens einen Director (Geschäftsführer), der die Gesellschaft vertritt. Er muß nicht in Hongkong ansässig sein. Es ist möglich, dass der Gesellschafter sich selbst zum Director bestellt. Jedoch ist es nicht zulässig, eine juristische Person als alleinigen Director einzu-setzen.

Beide Organstellungen, also Shareholder und Director, können darauf spezialisierten Treuhändern (Nominees) übertragen werden. Wir bieten unseren Klienten diese Dienstleistung an.

Ferner benötigt die Gesellschaft einen Secretary und ein Registered Office als Verbindung zum Handelsregister und der örtliche Verwaltung in Hongkong.

Die Hongkong - Limited kann in Deutschland u.a. als Komplementärin (unbeschränkt haftende Gesellschafterin) in einer deutschen Personengesellschaft, z.B. Limited & Co. KG eingesetzt werden. Damit haben Sie eine im deutschen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft mit einem ausländischen Haftungsschutzschild.

Auch die Verwaltung einer Hongkong – Gesellschaft ist unkompliziert: Die Vorschriften (Companies Ordinance, Chapter 32, Laws of Hong Kong) lassen es zu, dass die Gesellschaft den Ort der Geschäftsleitung, also ihren tatsächlichen Verwaltungssitz, in jedem beliebigen Land der Erde haben kann – z.B. auch in Deutschland. Lediglich der rechtliche Sitz und eine Zustellanschrift (Registered Office) müssen sich in Hongkong befinden.

Einmal im Jahr ist dem Handelsregister in Hongkong anzuzeigen, wer aktuell die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft sind (Annual Return) sind. Ebenfalls jährlich ist der Jahresabschluss der Gesellschaft (Annual Account) dort einzureichen. Für beide Auflagen bieten wir Hilfen und einen Erinnerungsservice an.

Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrer Hongkong Gesellschaft ausschließlich im Ausland tätig zu werden, begleiten wir Sie bei der Befreiung von der Steuerpflicht vor Ort, z.B. auf Grundlage der von Ihrem Finanzamt ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung. Bei Änderungen, etwa einem Ge-schäftsführerwechsel, versorgen wir Sie auf Wunsch mit den entsprechenden Beschlussvorlagen.

Ein Director ist entspricht einem deutschen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft nach außen - und ist für alle geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens verantwortlich.

Pflichten des Directors gegenüber dem Companies Registrar:

  • Termingerechte Abgabe des Annual Accounts (Jahresbilanz der Gesellschaft)
  • Termingerechte Abgabe des Annual Return (jährliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt)
  • Benachrichtigung über Änderungen innerhalb der Gesellschaft (z. B. Aufnahme weiterer Gesellschafter)

Die Verantwortung für die termingerechte Einreichung obliegt allein dem Director. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.

Unsere Unterstützung für Sie:

  • Vorbereitung und Einreichen des Annual Return (Im Servicepaket enthalten)
  • Annual Account (Fristerinnerung, Eingabeformular, Weiterleitung) (Im Servicepaket enthalten)

Der Secretary (Schriftführer) verwahrt die Unterlagen der Gesellschaft. Er ist offiziell die Kontaktperson gegenüber den Behörden bei allen ver-waltungsrechtlichen Angelegenheiten. Als Secretary kann auch eine juristische Person fungieren.

Unsere Unterstützung für Sie:

  • Wir stellen einen Secretary für Ihre Gesellschaft.

Das Gesetz in Hongkong schreibt für alle Gesellschaften ein Registered Office vor. Rechtlich handelt es sich dabei um den satzungsmäßigen Sitz in Hongkong. Tatsächlich soll Ihre Gesellschaft unter der Adresse des Registered Office postalisch erreichbar sein. Ferner erwartet der Gesetzgeber, dass am Registered Office auch eine Person (der Secretary) anzutreffen ist und Unterlagen der Gesellschaft geführt werden.

Im Registered Office müssen u. a. folgende Unterlagen geführt werden:

  • Liste der Directors und des Secretary
  • Liste der Shareholders
  • Sämtliche Listen werden als „Statutory Books" bezeichnet.

Unsere Unterstützung für Sie:

  • Durch die Bereitstellung eines Registered Office

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Grundkapital einer Hongkong - Limited beträgt derzeit 1,00 Hongkong Dollar (HKD) (entspricht 0,01 EUR). Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ein beliebig höheres Grundkapital zu wählen. Üblicherweise werden Gesellschaften mit HKD 10.000 ausgestattet.

Wir empfehlen aus Erfahrung die unmittelbare Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft.

Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeit nur mit ihrem Vermögen – weder der/die Gesellschafter noch der/die Geschäftsführer mit deren Privatvermögen. Nur bei Straftaten oder Insolvenzverschleppung kann es zu einer persönlichen Durchgriffshaftung kommen.

Der Name ist grundsätzlich frei wählbar, und zwar in Englisch, Chinesisch oder in beiden Sprachen.

In Hongkong gibt es allerdings Begriffe, die „Sensitive Words", die grundsätzlich nicht eintragungsfähig sind. Darunter fallen beispielsweise „Bank" „Insurance", „Trust" o.ä.

Wenn Sie einen Zusatz wie „Holding" oder „Group" in Ihrem Firmennamen aufnehmen wollen, müssen Sie ggfls. nachweisen können, dass die Limited tatsächlich einer Holding oder Firmengruppe angehört.

Bei jeder Kapitalgesellschaft ist der Sitz der Geschäftsleitung für die Besteuerung entscheidend. Er ist dort, wo die Geschäftsentscheidungen getroffen werden. Arbeiten die Directors einer Hongkong–Gesellschaft also in Deutschland und haben dort zudem eine Zweigniederlassung errichtet, ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es sind dann Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie ein Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftssteuer zu beachten. Für die in Deutschland tätige Hongkong - Gesellschaft ist zudem das deutsche Umsatzsteuerrecht anwendbar.

Wenn sie aber in Hongkong eine tatsächliche Betriebstätte, also z.B. ein Büro (das Registered Office reicht nicht aus) hat, kann sie von den dortigen niedrigen Steuern in Höhe von 16,5% profitieren bzw. unterliegt überhaupt keiner Besteuerung, wenn die Gewinne außerhalb erwirtschaftet werden. Der Jahresabschluss ist spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister und an die Steuerbehörde (Inland Revenue De-partment) einzureichen.

In der Regel haben die meisten Gesellschaften mit zwei Behörden Kontakt:

  • dem Companies Registrar (Handelsregister) und
  • dem Inland Revenue Department (Finanzamt).

Mit der Eintragung im Companies Registry gilt die Hongkong–Gesellschaft als gegründet. Das Companies Registry vergibt für jede Gesellschaft eine Company-Nummer und stellt das „Certificate of Incorporation" aus, das die Gründung und Eintragung der Gesellschaft belegt. Dem Register sind sämtliche Änderungen der Gesellschaft mitzuteilen. Ferner ist dort der Annual Account (die Jahresbilanz) zu veröffentlichen.

Bei der Eröffnung eines Bankkontos für die Gesellschaft zeigt sich, warum Hongkong zu Recht als Finanzplatz Asiens bezeichnet wird: Es geht schnell und einfach.

Zu beachten ist allerdings, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften die zeichnungsberechtigten Directors persönlich bei der Kontoeröffnung anwesend sein müssen.

Unsere Unterstützung für Sie:

  • Vorbereitung und Begleitung zur Kontoeröffnung oder
  • Treuhänderische Kontoeröffnung und -führung